Die Hallenordnung

Die Hallenordnung muss einmalig vor Beginn des ersten Kletterns unterschrieben werden. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das selbstständige Klettern bzw. Sichern nur gestattetet, wenn die Hallenordnung vor Ort vom Erziehungsberechtigten unterschrieben wird.

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Gruppenmitglieder, die an beaufsichtigten Kursen mit einem Kursleiter teilnehmen.


Allgemeine Richtlinien
Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte (Quittung) oder gültigem Abonnement. Die Quittung muss jederzeit vorgelegt werden können.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht ausübt, benutzen.

Jugendliche ab der Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen die Kletterhalle auch ohne Begleitung einer Aufsichtsperson nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Für die Einverständniserklärung muss das von Seiten der Hallenbetreiber bereitgestellte Formular vor Ort in der Halle unterschrieben werden.

Bei Gruppen hat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen der Gruppe müssen volljährig sein.

Die unbefugte Benutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzerordnung wird mit einer erhöhten Klettergebühr von € 100,- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortiger Verweis aus der Kletterhalle und Hausverbot – bleiben vorbehalten.

Kletterregeln und Haftung
Jeder Kletterer erkennt mit der Benutzung der Anlage die Benutzungsordnung an.

Klettern ist als Risikosportart potentiell gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschliesslich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere dem Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Kletterer oder Gegenstände herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und dort nicht abgelegt werden.

Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

Beim seilfreien Klettern (Bouldern) darf die Höhe des ersten Hakens oder der farblich hell abgesetzten Kletterfläche nicht übergriffen werden. Höheres Klettern darf nur mit Seilsicherung erfolgen.

Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Das Sichern mit einem Gri-Gri im vorstieg ist untersagt.

Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in schon besetzte Routen einzusteigen.

Die im Vorstieg verwendeten Seile müssen mindestens 40 Meter lang sein.

Ein Umlenken des Seiles hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Soweit zwei Umlenkkarabiner vorhanden sind, sind beide einzuhängen.

Jeder Kletterer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Die verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen den heutigen Anforderungen genügen.

Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten und insbesondere nicht beklettert werden.

Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Hallenbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

Mit herabfallendem Klettermaterial ist jederzeit zu rechnen.

Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind dem Hallenpersonal sofort zu melden.

Veränderungen, und Sauberkeit
Tritte, Griffe und Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen ist aus hygienischen Gründen verboten.

Der Gebrauch von Magnesia in Form eines Chalkblocks ist nicht erlaubt.

Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände.



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26. Dezember 10:30
 
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